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Monika Burkard - Rechtsanwältin

 

 

Anschrift

 

Rechtsanwältin

Monika Burkard
Am Watschelweg 5
36100 Petersberg

 

Tel. 0661-6790342
Fax. 0661-6790339
E-Mail: info@ra-burkard.de

 

Ordnungswidrigkeit: Handynutzung am Steuer

Ordnungswidrigkeit: Was bedeutet "Benutzen" eines Handys am Steuer?

 

Die Frage der Benutzung eines Mobiltelefons i.S. von § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) beurteilt sich allein danach, ob das Mobiltelefon in der Hand gehalten wird oder nicht. Unter Benutzung i.S. des § 23 Abs. 1a StVO ist somit jegliche Nutzung eines Mobiltelefons zu verstehen.

 

Mit dieser Begründung verurteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm einen Autofahrer wegen eines Verstoßes gegen das Handy-Verbot am Steuer. Der Fahrer war erwischt worden, als er sein Mobiltelefon bei der Fahrt in der Hand hielt. Seine Einlassung, er habe zum Tatzeitpunkt kein Telefonat geführt, sondern lediglich die Uhrzeit auf dem Display des Mobiltelefons abgelesen, fand bei Gericht keine Gnade.

 

Das OLG führte aus, dass es unerheblich sei, auf welche Weise das Mobiltelefon benutzt werde. Es sei jegliche Nutzung untersagt, bei der das Mobiltelefon in der Hand gehalten werde. Der Gesetzgeber habe gewährleisten wollen, dass der Fahrzeugführer während der Benutzung des Handys beide Hände für die Bewältigung der Fahraufgabe frei habe.

 


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