Anschrift

 

Rechtsanwältin

Monika Burkard
Am Watschelweg 5
36100 Petersberg

 

Tel. 0661-6790342
Fax. 0661-6790339
E-Mail: info@ra-burkard.de

 

Reisemangel

Reisemängel können einem den Urlaub ganz ordentlich vermiesen. Doch nicht jede Unannehmlichkeit ist auch gleich ein Reisemangel. Ein Reisemangel liegt immer dann vor, wenn eine Reise von der Buchungsgrundlage (Reiseprospekt oder Reisebestätigung, sonstige schriftliche Zusicherung) abweicht oder sonstige Mängel vorliegen.

 

Was tun im Falle eines Mangels?

  • Teilen Sie den Mangel sofort dem Reiseveranstalter /Reiseleiter am Urlaubsort mit und verlangen Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist
  • Fertigen Sie eine Mängelliste an und lassen Sie diese durch den Reiseleiter schriftlich bestätigen. Sollte sich der Reiseleiter weigern die Liste zu unterzeichnen, dann lassen Sie ihn einen Vermerk unterschreiben, dass er die Liste zur Kenntnis genommen hat.
  • Machen Sie in jedem Fall Fotos und Videoaufnahmen als Beweismittel und notieren sich die Namen von Mitreisenden mit vollständiger Adresse als mögliche Zeugen.
  • Wichtig: Ansprüche auf Minderung des Reisepreises müssen spätestens einen Monat nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseendtermin gegenüber dem Reiseveranstalter geltend gemacht werden.

 

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